Häufige Fehler beim Datenschutz

Datenschutz in der Arztpraxis gem. DSGVO (DatenSchutzGrundVerOrdnung)

Die DSGVO gilt für alle Arztpraxen, MVZ und Kliniken. Laut Art. 9 Abs. 1 DSGVO gehören PatientInnendaten als besondere Kategorie zu den personenbezogenen Daten und unterliegen damit schärferen Bedingungen, die für die rechtssichere Verarbeitung der Daten erfüllt werden müssen. Die Berechtigung zur Datenverarbeitung der PatientInnendaten muss laut Art. 5 Abs. 2 DSGVO in jedem Einzelfall schriftlich oder elektronisch nachweisbar dokumentiert und - auf Nachfrage - der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Häufige Fehler beim Datenschutz in der Arztpraxis

Fehler beim Datenschutz in der Arztpraxis können sehr schnell teuer werden und hohe Strafen nach sich ziehen. Wir haben für Sie die häufigsten Fehler aus dem Praxisalltag zusammengefasst:

Geringer Datenschutz am Empfang

Sorgen Sie dafür, dass PatientInnen Abstand zueinander haben, um eine private Atmosphäre zu schaffen. Werden Telefongespräche an der Anmeldung geführt, gilt besondere Diskretion, wenn PatientInnen in der Nähe sind.

Unachtsame Preisgabe von PatientInnendaten durch Gespräche

Achten Sie darauf, Gespräche über PatientInnendaten in separaten Sprechzimmern zu führen, sodass wartende PatientInnen den Inhalt des Gesprächs nicht mithören können.

Vergessene Akten im Sprechzimmer

Oft werden PatientInnenakten auf dem Schreibtisch liegen gelassen, sodass allein im Sprechzimmer wartende PatientInnen Einsicht in die PatientInnendaten eines/einer anderen Patienten/Patientin erhalten könnten. Achten Sie auf die sachgemäße Sicherung von Patientenakten in abgeschlossenen Aktenschränken. Elektronische Patientenakten sollten durch Passwörter und Bildschirmsperren geschützt werden.

Mündliche Einwilligung in die Datenverarbeitung

PatientInnen sollten beim ersten Praxisbesuch eine Datenschutzerklärung (“PatientInneninformation zum Datenschutz”) unterzeichnen und der Datenverarbeitung zustimmen: KBV ein Musterdokument Eine mündliche Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzrichtlinien ist aufgrund der Nachweispflicht gem. DSGVO nicht ausreichend.

Die Checkliste „Datenschutz für die Arztpraxis“ bietet Ihnen eine gute Hilfestellung, um Ihre eigene Praxis datenschutzkonform und damit rechtssicher aufzustellen. Sie finden diese Checkliste untenstehend.

Vertiefende Informationen stellt Ihnen außerdem die KBV bereit: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Datenschutz_DSGVO.pdf